Vermögensaufteilung bei der Scheidung

Neben zahlreichen Themen (Ehegattenunterhalt, Zugewinn, etc.) ist bei einer Scheidung auch häufig das Vermögen aufzuteilen. Hier ist häufig zu unterscheiden: Bei einer Immobilie beispielsweise sind häufig beide Ehegatten Eigentümer der Immobilie. Daher steht beiden Ehegatten die Hälfte an der Immobilie zu, was beinhaltet, dass die Immobilie auch nur einverständlich verkauft werden kann. Weigert sich ein Ehegatte besteht die Möglichkeit nach Ablauf einer gewissen Zeit die Teilungsversteigerung zu betreiben.

Von dieser Vermögenssituation ist der sogenannte „Zugewinn“ zu unterscheiden. Der Zugewinnausgleich kann bewirken, dass eine Partei von dem Erlös, die der Verkauf der Immobilie mit sich bringt, mehr erhält, weil er beispielsweise mehr Vermögen in die Ehe eingebracht hat oder aber während der Ehe Schenkungen erhalten oder geerbt hat.

Dies gilt auch bei Bankkonten, die auf die Ehegatten gemeinschaftlich laufen.

Hier ist eine sorgfältige Prüfung durch einen Fachmann notwendig.

 

Rechtsanwalt Sebastian Windisch

Fachanwalt für Familienrecht

Kanzlei VBWR