Rechtsgebiet:Verkehrsrecht
Autor:Bock
Datum:2020/01

Muss die gegnerische Haftpflichtversicherung bei fiktiver Schadensregulierung Beilackierungskosten übernehmen?

Der Bundesgerichtshof hat die lange Zeit in der Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen umstrittene Frage beantwortet, ob der Geschädigte, wenn er fiktiven Schadensersatz verlangt, also nach Gutachten abrechnet, ohne das Fahrzeug tatsächlich zu reparieren, auch einen Anspruch darauf hat, in dem Gutachten enthaltene Beilackierungskosten zu verlangen.
 
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte das Landgericht Aachen noch den Standpunkt vertreten, ein Anspruch auf den Ersatz von Beilackierungskosten könne bei fiktiver Abrechnung von vornherein nicht bestehen, da sich die Erforderlichkeit einer Beilackierung erst nach durchgeführter Reparatur sicher beurteilen lasse. Die Beilackierung diene lediglich der Farbangleichung und habe daher mit der Beseitigung des Schadens selbst nichts zu tun (LG Aachen, Urteil vom 06.09.2018, 2 S 25/18).
 
Dem ist der Bundesgerichtshof entgegengetreten. Er stellt fest, dass eine Beilackierung, wenn Sie zur Wiederherstellung des Zustands erforderlich ist, der vor dem Unfallereignis bestanden hat, ebenso Teil der Beseitigung des durch den Unfall verursachten Schadens ist, wie zum Beispiel der Ersatz eines beschädigten Fahrzeugteils.
 
Wenn ein Unfallgeschädigter nachweisen kann, dass sein Fahrzeug einen Farbton aufweist, der die Einlackierung der angrenzenden Karosserieteile technisch zwingend erfordert, besteht ein Anspruch auf Ersatz von Beilackierungskosten auch bei fiktiver Abrechnung.
 
Ist die Frage zwischen den Prozessparteien streitig, muss das erkennende Gericht eine durch den beweispflichtigen Geschädigten beantragte Beweisaufnahme durch Einholung eines gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachtens durchführen (BGH, Urteil vom 17.09.2019, VI ZR 396/18).
 
Dies dürfte eine bisher gängige Taktik der KFZ-Haftpflichtversicherer erschweren, die fiktive Regulierung von Beilackierungskosten aus im Rahmen der Unfallregulierung vorgelegten KFZ-Sachverständigengutachten regelmäßig abzulehnen.
 
gez. Benedict Bock
Rechtsanwalt