Das Trennungsjahr ist abgelaufen - wie kann ich mich nun scheiden lassen?  

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung bei Gericht eingereicht werden. Unter Umständen können ganz eilige Scheidungswillige das Jahr sogar um etwa zwei Monate verkürzen, da mit einer Scheidung grundsätzlich im Regelfall auch noch der Versorgungsausgleich durchgeführt wird und die Berechnung des Versorgungsausgleichs einige Zeit in Anspruch nimmt. Daher akzeptieren es die meisten Gerichte, wenn bereits nach zehn Monaten Trennungszeit der Scheidungsantrag eingereicht wird.

Der Ehegatte, der die Scheidung beantragen möchte, muss dies zwingend durch einen Anwalt tun. Auf unserer Homepage haben Sie die Möglichkeit durch Ausfüllen des Fragebogens uns den Auftrag zu erteilen, für Sie Ihre Scheidung beim zuständigen Gericht zu beantragen. Gerne begleiten wir Sie auf den nicht immer leichten Weg zu einer erfolgreichen Scheidung.

Wie die einzelnen Schritte des Scheidungsverfahrens aussehen, können Sie dem gesonderten Punkt Ablauf der Scheidung entnehmen.